Schöffenrat

Aktuelle Komposition

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Sauber François
Bourgmestre
CSV
Feidt Michel
1er échevin
CSV
Thill Jessie
2e échevine
déi gréng
Delmarque Patrick
Secrétaire

Das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen setzt sich aus einem Bürgermeister und zwei Schöffen zusammen.

Der Bürgermeister wird vom Großherzog ernannt und die Schöffen werden vom Innenminister auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinderäte ernannt.

Die Sitzungen des Kollegiums sind nicht öffentlich. Im Bedarfsfall kann sich das Kollegium bei seinen Sitzungen jedoch von Sachverständigen unterstützen lassen.


Die wesentlichen Befugnisse des Schöffenkollegiums sind die folgenden:

  • Bewältigung der Alltagsprobleme
  • Ausführung der Gesetze, der ministeriellen sowie großherzoglichen Verordnungen und Erlasse, sofern sie nicht die Polizei betreffen.
  • Veröffentlichung und Ausführung der Beschlüsse und Entscheidungen des Gemeinderates,
  • Aufsicht der gerichtlichen Maßnahmen der Gemeinde.
  • Aufsicht der kommunalen Dienste.
  • Leitung der Gemeindearbeiten.
  • Verwaltung des Gemeindebesitzes.
  • Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben.