Biergercenter
Das Ziel des Biergercenters (Bürgerzentrum) ist es, den Bürgern der Gemeinde und denen, die es werden wollen, die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Verwaltungsformalitäten zu erledigen.
Das Biergercenter befindet sich im Gebäude des Rathauses.
Place de la Mairie L-7201 Walferdange
Administrative Behördengänge
Anmeldung von Hunden
Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie ihn beim Biergercenter der Gemeindeverwaltung von Walferdingen anmelden.
Zu diesem Zweck müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- die Bescheinigung über die neue Hundegesetzgebung (die von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt werden muss)
- eine von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellte Bescheinigung, die die zivilrechtliche Haftung des Hundehalters für Schäden, die der Hund Dritten zufügt, garantiert.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung als Nachweis für die Anmeldung.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link guichet.lu
Aufenthaltsbescheinigung
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie Staatsangehörige eines gleichgestellten Landes, die beabsichtigen, sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufzuhalten, müssen beim Biergercenter eine Anmeldeerklärung für EU-Bürger vornehmen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Biergercenter oder folgen Sie dem Link guichet.lu
Beglaubigte Kopien
Um eine beglaubigte Kopie zu erhalten, muss sich der Antragsteller mit seinem Originaldokument, das kopiert werden soll, an das Biergercenter wenden.
Eine beglaubigte Kopie ist eine mit dem Original übereinstimmende Abschrift, mit der die Person, die diese Kopie anfertigt, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt.
Das Biergercenter kann keine beglaubigte Kopie einer notariellen Urkunde oder einer standesamtlichen Urkunde anfertigen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde).
Beglaubigung einer Unterschrift
Die Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt die Echtheit und Richtigkeit einer Unterschrift, die auf einem Schriftstück oder einer privatschriftlichen Urkunde angebracht wird.
Die Beglaubigung dient als Nachweis dafür, dass die Unterschrift echt und beweiskräftig ist und von der jeweiligen Person selbst vorgenommen wurde.
Um seine Unterschrift auf einem Dokument zu beglaubigen, muss der Betreffende persönlich beim Biergercenter vorstellig werden und sich ausweisen (gültiger Personalausweiss oder Reisepass).
Die betreffenden Dokumente sind in Anwesenheit des Gemeindebeamten zu unterschreiben, der zur Beglaubigung von Unterschriften befugt ist.
Bitte beachten Sie! Im Voraus unterschriebene Dokumente werden nicht angenommen.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link guichet.lu
Bescheinigungen
Um eine Bescheinigung zu erhalten, muss man persönlich mit seinem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Biergercenter vorstellig werden.
Die Bescheinigungen (auẞer Lebensbescheinigung und Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten) können auch über MyGuichet.lu heruntergeladen werden.
Gutscheinsystem für Kinderbetreuung (Chèque-service accueil)
Das Gutscheinsystem für Kinderbetreuung (CSA) ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern ermäßigte Tarife für Bildungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der nicht formalen Bildung gewährt.
Der tatsächliche Tarif variiert je nach Haushaltseinkommen. Um von den Vorteilen des Gutscheinsystems profitieren zu können, müssen Eltern mit Wohnsitz in Walferdingen im Biergercenter vorstellig werden, um einen Beitrittsvertrag zu unterzeichnen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Biergercenter oder folgen Sie dem Link men.lu
Parkvignette für Anwohner
Seit dem 4. April 2011 gilt in allen Straßen der Gemeinde Walferdingen das „Anwohnerparken“.
Die Parkvignette, die nur in der Gemeinde Walferdingen gültig ist, ist den Einwohnern der Gemeinde Walferdingen vorbehalten, die im Einwohnermeldeamt eingetragen sind. Jeder Haushalt hat Anspruch auf drei kostenlose Vignetten. Parkvignetten können nur für Fahrzeuge der Kategorie „Auto“ ausgestellt werden.
Die Parkvignette ermöglicht es allen Einwohnern der Gemeinde, ihr Auto kostenlos und ohne Einhaltung der auf den Untertiteln der Straßenschilder angegebenen Zeitlimits in allen Straßen der Gemeinde Walferdingen zu parken.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind bestimmte Parkplätze an verschiedenen Orten in der Gemeinde. Die Parkdauer auf diesen Parkplätzen ist an Werktagen, von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr für alle Autofahrer zeitlich begrenzt, wobei sie verpflichtet sind, die von der Straßenverkehrsordnung vorgesehene blaue Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe anzubringen, für die vor Ort angegebene Dauer (eine halbe Stunde, eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden oder fünf Stunden).
Personalausweis
Der Personalausweis ist für alle Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit, die im Großherzogtum Luxemburg wohnen und über 15 Jahre alt sind, Pflicht.
Der Antrag auf einen Personalausweis kann sowohl im Biergercenter als auch bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu (11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg) gestellt werden.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Links:
Einen luxemburgischen Personalausweis beantragen – Gebietsansässige
Einen luxemburgischen Personalausweis beantragen – Nichtansässige
Reisepass
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte das Biergercenter, oder folgen Sie den Links.
Wählerlisten
Das Wählerverzeichnis wird im Biergercenter geführt und aktualisiert.
Die luxemburgischen Bürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunal-, Parlaments- und Europawahlen eingetragen.
Ausländische Staatsangehörige können sich für die Kommunalwahlen eintragen lassen (Bedingung: 5 Jahre Wohnsitz in Luxemburg).
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können sich ebenfalls für die Europawahlen eintragen lassen.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann im Biergercenter oder über MyGuichet.lu erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Kommunalwahlen folgen Sie bitte dem Link guichet.lu
Für weitere Informationen zu den Europawahlen olgen Sie bitte dem Link guichet.lu
Wohnsitzänderung
Jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Walferdingen niederlässt, ist verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Bezug des neuen Wohnsitzes dem Biergercenter zu melden.
Angehörige von Drittstaaten müssen sich innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Ankunft im Land anmelden.
Jeder Luxemburger oder Ausländer, der das Großherzogtum Luxemburg verlässt, um sich im Ausland niederzulassen, muss sich spätestens am Tag vor der Abreise beim Biergercenter abmelden.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link guichet.lu
Personen, die bereits ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, können bei einem Umzug innerhalb Luxemburgs (von einer Gemeinde in eine andere, innerhalb der Gemeinde) oder ins Ausland über MyGuichet.lu eine Wohnsitzänderung vornehmen.
Zulassungsbescheinigung für Autos (Adressenänderung)
Wenn der Eigentümer oder Halter eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs seinen Wohnsitz ändert, muss er innerhalb des folgenden Monats seine neue Adresse auf Teil 1 (grau) der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs entweder bei der SNCA oder bei der Gemeinde des Zuzugs eintragen lassen (nur für natürliche Personen).
Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link snca.lu