Geburten

 

Jede Geburt muss beim Standesbeamten des Geburtsortes angemeldet werden.

Diese Meldung muss zwingend innerhalb von 10 Tagen erfolgen, wobei der Tag der Entbindung nicht mitgerechnet wird.

Da die meisten Entbindungen entweder in der staatlichen Entbindungsklinik oder in der Privatklinik von Dr. Bohler stattfinden, muss die Geburtsanzeige vor dem Standesbeamten der Stadt Luxemburg erfolgen.

 

Für weitere Informationen:

guichet.lu